1. Auftrag zur Überarbeitung der EN IEC 63000
Die DIN EN IEC 63000 ist eine internationale Norm, die die technischen Dokumentationsanforderungen zur Nachweisführung der Einhaltung von Beschränkungen für gefährliche Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten festlegt. Prüfberichte zur Bestätigung bzw. zum Untermauern der Konformitätsvermutung werden hierin nicht zwingend vorgeschrieben, sodass eine Konformitätsaussage auf Grundlage der Lieferantenbestätigung in der Praxis der Standardfall ist.
Der Auftrag zur Überarbeitung dient der Anpassung der DIN EN IEC 630000 an den Stand der Technik und der Umsetzung des Beschlusses 768/2008, wodurch insbesondere die Klärung der Frage nach einem obligatorischen Testbericht erreicht werden soll. Diese Testberichte sollen nach Ansicht der europäischen Kommission (EK) immer dann verpflichtend werden, wenn ein Risiko bei einem Bauteil besteht. Ein Risiko ist nach Auffassung der EK, unter anderem dann anzunehmen, wenn:
- Die Gefahr besteht, dass die Vorgaben der Richtline 2011/65/EU nicht eingehalten werden
- Wenn eine Ausnahme aus dem Anhang III oder IV genutzt wird oder die festgelegte Höchstkonzentration überschritten wird
- Verwechselungsgefahr zu den bereits genannten Punkte (1+2) besteht
Weiterführende Informationen: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/63214
2. PFAS in Frankreich
Am 20. Februar 2025 hat das französische Parlament ein Verbot für bestimmte Produkte mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) verabschiedet. Ab dem Jahr 2026 ist die Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr sowie der Verkauf von PFAS-haltigen Wachsprodukten, Kosmetika, Konsumtextilien und Schuhen einschließlich Imprägniermitteln untersagt. Für Textilien allgemein tritt dieses Verbot ab 2030 in Kraft.
Weiterführende Informationen: https://www.assemblee-nationale.fr/dyn/16/textes/l16b2229_proposition-loi#
3. EMRT 2.0 – Erweiterung um Kupfer, Grafit, Lithium und Nickel
Im April 2025 wurde die neue Version des Extended Minerals Reporting Template (EMRT) 2.0 veröffentlicht. Diese Version erweitert den Fokus auf vier weitere verantwortungskritische Rohstoffe: Kupfer, Grafit, Lithium und Nickel. Das EMRT, entwickelt von der Responsible Minerals Initiative (RMI), bietet Unternehmen eine standardisierte Möglichkeit, Informationen zur Herkunft von Mineralien in ihren Lieferketten zu erfassen und zu kommunizieren. Bisher wurde das Template für Glimmer und Kobalt genutzt, künftig kommen die vier genannten Rohstoffe hinzu.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.responsiblemineralsinitiative.org/reporting-templates/emrt/
Die Erweiterung ist besonders relevant für Industrien wie Elektromobilität und Elektronik, in denen diese Materialien zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die neuen Anforderungen tragen zur Verbesserung der Nachverfolgbarkeit und Transparenz in globalen Lieferketten bei. Mit dem nächsten Release in DataCross können Unternehmen die neuen EMRT-Daten effizient erfassen und automatisch in ein konsolidiertes EMRT-Dokument umwandeln. Dies erleichtert die Umsetzung der erweiterten Anforderungen und sorgt für eine lückenlose Compliance.
Weitere Informationen zu DataCross finden Sie hier: https://data-cross.de/de/datacross-startseite/
4. EU-Verpackungsverordnung
Die EU-Verpackungsverordnung wurde am 22. Januar 2025 unter der Nummer 2025/40 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Der Beginn der Gültigkeit wurde jedoch bis zum 12. August 2026 verschoben. Ab diesem Datum treten dann auch erste wichtige Verpflichtungen in Kraft. Die neue Verpackungsverordnung legt zusätzliche Anforderungen an die Stoffe in Verpackungen und deren Recyclingfähigkeit fest, insbesondere durch die Einführung von Grenzwerten für die Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt war die Konzentration dieser 4 Schwermetalle über die Verpackungsrichtlinie auf 100 mg/kg beschränkt. Ab dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie die folgenden PFAS-Konzentrationen nicht überschreiten:
- 25 ppb für jedes gezielt analysierte PFAS (ohne polymere PFAS);
- 250 ppb für die Summe der PFAS gemessen als Summe der gezielten Analyse der PFAS (ohne polymere PFAS),
- 50 ppm für PFAS (einschließlich polymere PFAS); bei Überschreitung des Gesamtfluorgehalts von 50mg/kg.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.verpackungsgesetz.com/themen/die-neue-europaeische-verpackungsverordnung-eu-verpackv-2025/