1. EU verschärft Grenzwerte für gefährliche Schadstoffe in recyceltem Kunststoff
Am 24. Juli 2025 hat die Europäische Kommission eine Änderung beschlossen, die die Grenzwerte für fünf polybromierte Diphenylether (PBDEs) im Rahmen der EU-Verordnung zu persistierenden organischen Schadstoffen (EU 2019/1021) festlegt.
Damit soll der Schutz von Menschen und Umwelt gestärkt werden. Die neue Regelung senkt insbesondere die maximal zulässigen Konzentrationen der PBDEs – namentlich TetraBDE, PentaBDE, HexaBDE, HeptaBDE und DecaBDE – in recycelten Materialien, insbesondere in Produkten wie Spielzeug, Kinderartikeln und Haushaltswaren aus recyceltem Kunststoffmaterial.

Grenzwerte für Mischungen und Artikel mit recycelten Materialien:
– Bei Inkrafttreten: 500 mg/kg
– Drei Jahre nach Inkrafttreten: 350 mg/kg
– Fünf Jahre nach Inkrafttreten: 200 mg/kg

Grenzwerte für Spielzeug und Kinderartikel aus recyceltem Material:
– 18 Monate nach Inkrafttreten der Regelung gilt ein strengerer Grenzwert von 10 mg/kg.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=PI_COM:C(2025)4797

2. Informationspflichten für Polymermikropartikel (SPM, Mikroplastik)
Am 17. Oktober 2023 trat die Beschränkung zu synthetischen Polymermikropartikeln (SPM, umgangssprachlich „Mikroplastik") nach Anhang XVII, Eintrag 78 der REACH-Verordnung in Kraft. Für bestimmte von der Beschränkung ausgenommene Verwendungen (sogenannte „derogierte Anwendungen") gelten besondere Berichtspflichten.
Berichtspflichtig sind insbesondere Hersteller, Importeure und industrielle Verwender, die SPM in Gemischen oder Artikeln in Verkehr bringen oder verwenden, wenn diese unter die Ausnahmen fallen. Jährlich müssen sie der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) umfangreiche Angaben übermitteln. Dazu gehören Informationen zur Polymeridentität, Partikelgröße und -form, funktionalen Nutzung, den in Verkehr gebrachten Mengen, den Verwendungsarten sowie zu den Emissionen in die Umwelt.
Die Meldung erfolgt über das ECHA-Portal mittels IUCLID-Vorlagen und wird über REACH-IT eingereicht. Die Daten stehen der ECHA und den nationalen Behörden vollständig zur Verfügung; nicht-sensible, aggregierte Angaben werden zudem veröffentlicht.
Die Berichte sind jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres einzureichen. Für Daten des Kalenderjahres 2025 endet die Frist am 31. Mai 2026; für Daten aus 2026 gilt der 31. Mai 2027 als Stichtag.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/SPM_Informationspflichten

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