Die Ökodesign-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1781; kurz ESPR), welche am 18.Juli 2024 offiziell in Kraft getreten ist, fordert, dass zukünftig für spezifische Produktgruppen sogenannte digitale Produktpässe erstellt werden. Hintergrund hierfür ist insbesondere das Schaffen von Transparenz zu Behörden und der Öffentlichkeit. Allerdings sind noch einige Aspekte unklar, wie u.a. die verpflichtenden Inhalte pro Produkt sowie die technische Umsetzung.
Grundsätzlich kann der Produktpass (gemäß Art. 7 und Anhang III ESPR) unter anderem folgende Inhalte enthalten:

► Angabe von besorgniserregenden Stoffen
► Informationen für Verwerter/Recycler
► Produktparameter bzw. Leistungsparameter
► Bedienungs- und Reparaturanleitungen

Je nach Produktart werden die konkreten Inhalte des Produktpasses sukzessive in den kommenden Jahren im Rahmen von delegierten Rechtsakten spezifisch geregelt.

Der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung sieht folgendermaßen aus:

  • Die EU-Kommission hat am 9. April 2025 eine öffentliche Konsultation gestartet, um u. a. Vorgaben zur Datenspeicherung, Zertifizierung und Infrastruktur für DPPs zu erarbeiten. Diese ist am 01. Juli 2025 abgeschlossen worden. Auf Basis der Rückmeldungen werden auf EU-Ebene nun konkrete Vorgaben ermittelt.
  • Für Batterien ist die Einführung eines verpflichtenden DPP für in Verkehr gebrachte Produkte ab dem 18. Februar 2027 vorgesehen.
  • Die Einführung für Bauprodukte soll im Jahr 2028 folgen.
  • Weitere Produktgruppen (Textilien, Elektronik, Möbel, Reifen, Waschmittel u. a.) sollen bis 2030 in den DPP-Rahmen einbezogen werden.
  • Ein zentrales EU-Register für DPPs ist voraussichtlich bis Mitte 2026 geplant.

Erfahren Sie, wie wir Sie rund um den Digitalen Produktpass unterstützen können: https://material-passport.de/

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