Am 30.12.2025 tritt die EUDR (European Deforestation Regulation = Entwaldungsverordnung) in Kraft. Diese beinhaltet zahlreiche Anforderungen für das Bereitstellen bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, welche mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem EU-Markt sowie deren Ausfuhr aus der Union. Betroffen hiervon sind:
…sowie einige daraus hergestellte Erzeugnisse (siehe Anhang I der EUDR).
EUDR-Sorgfaltspflichten
Um diese Produkte weiterhin verwenden sowie auf dem EU-Markt handeln zu dürfen, sind einige Sorgfaltspflichten zu erfüllen, die nachweisen, dass der jeweilige Rohstoff bzw. das Erzeugnis frei von Entwaldung und Waldschädigung ist. Des Weiteren sind für alle Grundstücke, auf denen relevante Rohstoffe erzeugt wurden, Geolokalisierungsdaten zu erfassen, um nachzuweisen, dass dadurch keine Waldflächen beschädigt oder umgewandelt worden sind. Hierbei sind die meisten Unternehmen auf Informationen aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette angewiesen, was die Erfüllung der EUDR-Anforderungen deutlich erschwert.
Haftung & Sanktionen
Neben Sanktionen wie drohenden Bußgeldern sowie Freiheitsstrafen können Verstöße gegen die EUDR mit der Beschlagnahme der betreffenden Produkte sowie einem Vertriebsstopp einhergehen. Für Unternehmen kann dies weitreichende Folgen haben, wie z. B. Lieferengpässe und Schwierigkeiten im Hinblick auf die Ressourcenverfügbarkeit allgemein.
EUDR-Beauftragte/r
Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, sich frühzeitig nicht nur mit den Sorgfaltspflichten gemäß EUDR auseinanderzusetzen, sondern auch interne Compliance-Prozesse zu etablieren, um Rechtssicherheit und Konformität der eigenen Produkte zu gewährleisten.
Eine zentrale Rolle hierbei spielt der/die EUDR-Beauftragte als hauptverantwortliche Person:
„Die Marktteilnehmer verfügen über angemessene und verhältnismäßige Strategien, Kontrollen und Verfahren, um das Risiko der Nichtkonformität der relevanten Erzeugnisse zu mindern und wirksam zu steuern. Zu diesen Strategien, Kontrollen und Verfahren gehören: a) Modellverfahren für das Risikomanagement, Berichterstattung, Aufzeichnungen, interne Kontrolle und Compliance-Management, für nicht-KMU-Marktteilnehmer einschließlich der Benennung eines Compliance-Beauftragten auf der Führungsebene;"
(Vgl. EUDR-Richtlinie, Artikel 11, Abs.2a )
Diese Funktion hat zum einen die Aufgabe, die Lieferkette sowie das Produktportfolio hinsichtlich der EUDR-Relevanz zu analysieren, und zum anderen das Risiko der Lieferanten im Blick zu behalten und ggf. Risikominderungsmaßnahmen einzuleiten. Zudem sollten Prozesse etabliert werden, um das interne Risikomanagement anzupassen sowie die EUDR-relevanten Daten zu beschaffen.
EUDR-Workshop (1 Tag)
Lernen Sie in unserer Tagesschulung zur EUDR, welche Anforderungen konkret zu erfüllen sind, worauf geachtet werden soll und wie die Umsetzung in der Praxis gelingen kann:
Agenda:
Zeitlicher Ablauf:
- Erster Block 9-12 Uhr
- Zweiter Block 13-16 Uhr
- Insgesamt 6 Zeitstunden
Termine 2025:
• 24.09.2025
• 15.10.2025
• 19.11.2025
• 26.11.2025
Veranstaltungsort: Online (MS-Teams)
Preis: Teilnahmegebühr erster Teilnehmer 650 €, jeder weitere Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen 450 €
Nach Abschluss des Workshops erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat der tec4U Solutions.
Bei Interesse an der Schulung und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte per E-Mail an Heloise Paetzel: h.paetzel@tec4u-solutions.com