Die Europäische Union hat den Anhang XVII der REACH-Verordnung um neue Beschränkungen für Formaldehyd und formaldehydabspaltende Stoffe erweitert. Die Regelung tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft Erzeugnisse, aus denen Formaldehyd freigesetzt werden kann.
Im Fokus steht eine weitere Reduzierung von Emissionen sowie ein erhöhter Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Beschäftigten. Künftig gelten verbindliche Grenzwerte für die Freisetzung von Formaldehyd, insbesondere bei Produkten für den Innenraum.
Die Grenzwerte sind wie folgt festgelegt:
• 0,062 mg/m³ für Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis
• 0,080 mg/m³ für sonstige Erzeugnisse
Ergänzend wurde eine spezifische Anforderung für Straßenfahrzeuge eingeführt: Ab dem 6. August 2027 dürfen Fahrzeuge nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn unter den definierten Prüfbedingungen die Formaldehydkonzentration im Innenraum den Grenzwert von 0,062 mg/m³ überschreitet.
Mit Eintrag 77 des Anhangs XVII werden damit erstmals europaweit einheitliche Emissionsgrenzwerte für Formaldehyd und Formaldehydabspalter verbindlich geregelt.
Relevanz besteht insbesondere für Materialien und Erzeugnisse aus folgenden Produktgruppen:
• Holzwerkstoffe
• Papierdekore
• Harzbasierte Faserverbundwerkstoffe (z. B. GFK-Laminate, Gelcoat)
• Klebstoffe
• Dichtstoffe und Dichtbänder
• Trennmittel
• Reinigungsmittel
• Lacke
• Teppiche
• PVC-Böden
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Markus Glauben, Dipl-Ing. (FH)
Markus Glauben ist Leiter der Abteilung Material Compliance Legal bei tec4U-Solutions GmbH, einem Anbieter von digitalen Nachhaltigkeitslösungen. Seit 2003 unterstützt der Ingenieur Industrie und Handel als Experte bei der Umsetzung von Material Compliance Vorgaben. Seine Spezialgebiete sind produktbezogene Materialbeschränkungen sowie Compliance-Prüfungen. Er ist Dozent der TÜV-Kurse „Material Compliance Beauftragter“ und „Material Compliance Fachkraft“, hält Fachvorträge und erstellt Fachbeiträge für Branchenmagazine.






