Elektro-/Elektronik

Material Compliance für die Elektronikindustrie

Neben der REACH-Verordnung und Vorgaben zu PFAS ist vor allem die 2011/65/EU RoHS (Restriction of Hazardous Materials) relevant für die Elektro- und Elektronikindustrie. Es handelt sich dabei um die europäische Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Beginnend mit dem 22.07.2014 erfolgte die Integration von elektrischen Medizinprodukten, in 2016 für In-vitro Diagnostika (Kategorie 8) und in 2017 von industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumenten. Als letzte Kategorie wurde die Nummer 11 am 22.07.2019 integriert.

Die RoHS regelt unter anderem die Erstellung einer technischen Dokumentation und die Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung bezüglich der Einhaltung der RoHS-Richtlinie. Die Stoffverbote beziehen sich nicht auf das Produkt in seiner Gesamtheit, sondern auf jeden einzelnen homogenen Werkstoff der Bauteile oder Komponenten. Neben Substanzbeschränkungen beinhaltet die Richtlinie auch einen Ausnahmenkatalog (Anhang III und IV), welcher die weitere Verwendung der reglementierten Substanzen unter speziellen Bedingungen erlaubt. Als probates Mittel zur RoHS-Umsetzung hat sich die Norm DIN EN IEC 63000 bewährt. Die Norm regelt die Erstellung einer technischen Dokumentation zum Nachweis der Einhaltung von Stoffbeschränkungen. Die ElektroStoffVerordnung vom 9. Mai 2013 setzte RoHS in deutsches nationales Recht um. Diese Richtlinie wurde an das New Legislative Framework angepasst. Dies bedeutet, dass die Anforderungen der EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung erfüllt werden müssen.

Unser Angebot für Ihre Material & Product Compliance in der Elektronikindustrie

Sie wollen unkomplizierte, praxiserprobte Lösungen für schnelle & wirtschaftlich verträgliche Erfolge? Kontaktieren Sie uns! Nachhaltigkeit ist umsetzbar!