Schiffbau & Schiffrecycling
Material Compliance für die Schiffindustrie
Im Schiffsbereich gelten zahlreiche internationale, europäische und nationale Regelwerke, die den Einsatz und das Management von chemischen Substanzen und Materialien betreffen. Diese Vorschriften dienen dem Gesundheits-, Umwelt- und Arbeitsschutz über den gesamten Lebenszyklus des Schiffes — vom Bau über den Betrieb bis zur Entsorgung. Die Hongkong International Convention (HKC, 2009) hat zum Ziel das umweltgerechte Recycling von Schiffen festzuschreiben. Hierbei ist es für jede Schiffswerft wie auch nachfolgend für die Reederei verpflichtend, ein Register von verbotenen Materialien „Inventory of Hazardous Materials“ (IHM), welche im Schiff verwendet werden, zu führen. Relevante Substanzen hierbei sind u.a. Asbest, PCB, Ozon-abbauende Stoffe, TBT, Schwermetalle und PFAS.
Innerhalb Europas wird über die EU-Verordnung Nr. 1257/2013 („Ship Recycling Regulation“) ebenfalls ein IHM analog zur HKC gefordert. Gleichermaßen verbindlich sind für den Schiffsbereich die REACH bzw. die CLP-Verordnung. Im besonderen Fokus stehen hier Produkte u. a. aus dem Bereich Farbstoffe (mit z. B. Zinnorganika, Bleiverbindungen, Isothiazolinone), Dichtstoffe, Kunststoffe oder Schmierstoffe. Gleichermaßen relevant, insbesondere im Bereich der Farben, ist die EU-Biozidverordnung. Diese regelt unter anderem die Verwendung von Antifouling-Beschichtungen (biozide Farben gegen Bewuchs).
Auf nationaler Ebene gibt es auch landesspezifische Umsetzungsvorgaben wie zum Beispiel in Frankreich im Code de l’Environnement. Darin wird die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben für REACH, BPR und Schiffrecycling zusammengefasst. Die entsprechende Umsetzung der Vorgaben wird in Frankreich durch die DGPR (Direction Générale de la Prévention des Risques) überwacht, welche die Umsetzung der für REACH-Pflichten bei Werften kontrolliert.






