1. REACH: PFAS-Beschränkungsvorschlag

In den vergangenen Monaten hat sich das Verfahren zur geplanten EU-weiten Beschränkung von PFAS („Ewigkeitschemikalien“) weiter konkretisiert. Am 3. März hat der RAC (Ausschuss für Risikobewertung) seine Bewertung des allgemeinen Beschränkungsvorschlags für PFAS abgeschlossen. Hierin wird bestätigt, dass eine umfassende Beschränkung von PFAS grundsätzlich als geeignetes Mittel zur Reduzierung der Umwelt- und Gesundheitsrisiken angesehen wird. Der am 26. März veröffentlichte Entwurf der SEAC (Ausschuss für sozioökonomische Analyse) zur Stellungnahme zum PFAS-Beschränkungsvorschlag unterstützt grundsätzlich eine umfassende PFAS-Beschränkung, während er die Notwendigkeit gezielter Ausnahmen anerkennt, um die Maßnahmen verhältnismäßig und umsetzbar zu halten. Gleichzeitig sieht der Ausschuss die ursprünglich vorgeschlagene vollständige Beschränkung mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten (RO1) als nicht verhältnismäßig an. Insbesondere in Anwendungen mit geringem Substitutionspotenzial stünden Kosten und Nutzen nicht im angemessenen Verhältnis. Der SEAC schließt sich der Empfehlung des RAC an, bei zukünftig erteilten Ausnahmen zusätzliche Maßnahmen zum Risikomanagement zu implementieren. Zudem wird eine Berichterstattungspflicht als sinnvolles Instrument angesehen, um den PFAS-Einsatz sowie die Wirksamkeit der Beschränkung künftig besser zu überwachen. Insgesamt bewertet der SEAC die geplante Beschränkung – unter Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen – als grundsätzlich umsetz- und durchsetzbar. Geeignete Leitlinien könnten laut Ausschuss dazu beitragen, offene Fragen zur praktischen Umsetzung zu klären. Die 60-tägige Konsultation des Entwurfs endete am 25.05.2026. Die Verabschiedung der SEAC-Stellungnahme ist voraussichtlich bis Ende des Jahres 2026 geplant.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: All news – ECHA

2. REACH: Anhang XVII
a) Aufnahme von 2,4-Dinitrotoluol
Am 20.04.2026 wurde der Stoff 2,4-Dinitrotoluol (CAS-Nr.: 204-450-0) in den Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen. Bereits im August 2015 erfolgte die Aufnahme des Stoffes in Anhang XIV der REACH-Zulassungsliste. Da die Zulassungsvoraussetzungen nicht für importierte Erzeugnisse gelten, entstand hier eine Lücke, sodass diese über den Import aus Drittländern weiterhin in den Markt gelangten. Mit der Änderungsverordnung 2026/859 will die EU nun diese Regelungslücke schließen, wobei Übergangsfristen von 12 bis zu 36 Monaten für bestimmte Automobilkomponenten gewährt werden. 2,4-Dinitrotoluol findet Verwendung in feuerfesten Erzeugnissen, in Airbags für Kraftfahrzeuge, in Gurtstraffern, in Kunststoffflaschen für industrielle Probenentnahmezwecke, als Treibmittel für Munition für militärische und zivile Kleinwaffen und als chemischer Stoff für die Gelatinierung und Weichmachung in explosiven Zusammensetzungen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Verordnung – EU – 2026/859 – EN – EUR-Lex

b) Neue Formaldehyd-Beschränkungen
Die Europäische Union hat den Anhang XVII der REACH-Verordnung um neue Beschränkungen für Formaldehyd und formaldehydabspaltende Stoffe erweitert. Die Regelung tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft Erzeugnisse, aus denen Formaldehyd freigesetzt werden kann. Im Fokus steht eine weitere Reduzierung von Emissionen sowie ein erhöhter Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Beschäftigten. Künftig gelten verbindliche Grenzwerte für die Freisetzung von Formaldehyd, insbesondere bei Produkten für den Innenraum.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.tec4u-solutions.com/neue-formaldehyd-beschraenkungen/

3. Responsible Minerals Initiative (RMI): Update Reporting Templates
Am 17. April hat die Responsible Minerals Initiative (RMI) neue Versionen ihrer Minerals Reporting Templates veröffentlicht. Dabei wurden das Extended Minerals Reporting Template (EMRT 2.11), Conflict Minerals Reporting Template (CMRT 6.6) und Additional Minerals Reporting Template (AMRT 1.31) aktualisiert.

Zu den wichtigsten Änderungen der drei Vorlagen zählen:
• Verbesserungen, die nicht im Widerspruch zu IPC-1755 stehen
– aktualisierte ISO-Kurzbezeichnungen für Länder und Regionsnamen
• Anpassungen der Smelter-Referenzlisten
• Behebung eines Fehlers bei der Datumseingabe im Declaration-Tab

Zusätzlich erhält das CMRT eine Verbesserung der Produktliste, insbesondere die Ergänzung um die Felder Requester Product Number und Requester Product Name. Diese Erweiterungen dienen dazu, nachgelagerten Kunden CMRT-Deklarationen für bestimmte Produkte besser verständlich zu machen. Weiterhin reduzieren sie den Bedarf an wiederholten Nachverfolgungen mit Lieferanten.Für Unternehmen gilt es, die neuen Vorlagen zeitnah in ihre Compliance- und Lieferantenprozesse zu integrieren, um aktuelle Anforderungen an Responsible Minerals Reporting und regulatorische Sorgfaltspflichten weiterhin zuverlässig zu erfüllen. Die nächsten Updates zu EMRT und CMRT sind für das Frühjahr 2027 geplant. Für das AMRT erwartet man bereits im Herbst 2026 eine neue Version.

Die aktuellen Templates und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.responsiblemineralsinitiative.org/reporting-templates/mrt-introduction/

4. Einleitungsgrenzwerte für PFOA und PFOS in Sichuan – Volksrepublik China
Mit dem Inkrafttreten des lokalen Standards „Water Pollutant Discharge Standard for Chemical Industrial Parks in Sichuan Province (DB51/3202—2024)” am 1. Juli 2025 wurden in der chinesischen Provinz Sichuan erstmals konkrete Einleitungsgrenzwerte für die PFAS-Verbindungen Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) festgelegt. Damit stellt die Regelung einen bedeutenden Fortschritt bei der Regulierung sogenannter „neuer Schadstoffe“ dar.

Wie dies in Zusammenhang mit der bereits etablierten POP-Verordnung in der EU steht und wie unsere Materialdaten-Software DataCross sie bei diesen Themen unterstützen kann, lesen Sie unter: https://www.tec4u-solutions.com/pfoa-und-pfos-in-sichuan/

5. „VS 2026“: Neuer EU-Berichtsstandard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit dem Entwurf des neuen Voluntary Sustainability Reporting Standard (VS 2026) schafft die Europäische Kommission einen einheitlichen Rahmen für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs. Der Standard richtet sich insbesondere an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und basiert auf dem bisherigen VSME-Standard. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines sogenannten „Value Chain Cap“: Größere, berichtspflichtige Unternehmen dürfen von kleineren Geschäftspartnern künftig nur noch die Nachhaltigkeitsinformationen anfordern, die im VS 2026 vorgesehen sind. Damit sollen Bürokratieaufwand und Mehrfachanfragen entlang der Lieferkette deutlich reduziert werden. Für KMU bedeutet dies mehr Planungssicherheit, einen europaweit harmonisierten Berichtsrahmen und die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsleistungen strukturiert gegenüber Kunden, Banken und Investoren darzustellen.

Wenn Sie mehr über den aktuellen Kommissionsentwurf sowie eine mögliche Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als KMU erfahren wollen, melden Sie sich gerne bei Frau Gülistan Dar: g.dar@tec4U-solutions.com

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