Anfang Mai hat die Europäische Kommission die überarbeitete Fassung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Die neuen Regelungen bringen spürbare Entlastungen für viele Unternehmen und schaffen mehr Klarheit bei der Umsetzung der Anforderungen.

Besonders positiv ist die Unterscheidung zwischen Erst-Inverkehrbringern und nachgelagerten Marktteilnehmern. Nachgelagerte Marktteilnehmer müssen künftig keine eigene Sorgfaltserklärung mehr erstellen. Stattdessen genügt es, die Referenznummer der Sorgfaltserklärung ihres Lieferanten einzuholen und entsprechend zu dokumentieren. Für Erst-Inverkehrbringer bleiben die Anforderungen hingegen unverändert. Sie müssen weiterhin sämtliche Sorgfaltspflichten erfüllen – von der Risikobewertung über die Datenerhebung bis hin zur Bereitstellung von Geolokalisierungsdaten.

Darüber hinaus wurde mit „Kleinstunternehmen und kleinen Primärerzeugern“ eine neue Unternehmenskategorie eingeführt. Unternehmen dieser Gruppe profitieren von vereinfachten Sorgfaltserklärungen und reduzierten Informationspflichten.

Für viele Unternehmen stellen diese Änderungen eine deutliche Erleichterung dar. Gleichzeitig entbinden sie jedoch nicht vollständig von ihren Prüf- und Dokumentationspflichten. In der Praxis werden viele Unternehmen sogar beide Rollen gleichzeitig einnehmen: Während sie bei bestimmten Produkten als nachgelagerter Marktteilnehmer agieren, können sie bei anderen Produkten Erst-Inverkehrbringer sein. Insbesondere bei umfangreichen Produktportfolios ist daher eine sorgfältige Bewertung der jeweiligen Lieferkettenposition unerlässlich.

Die damit verbundenen Datenmengen und Dokumentationsanforderungen machen deutlich, dass eine professionelle Softwareunterstützung zunehmend unverzichtbar wird. Unternehmen benötigen Lösungen, die Prozesse standardisieren, automatisieren und dabei helfen, die vielfältigen Anforderungen der EUDR effizient und rechtskonform umzusetzen.

Genau hierbei unterstützt das EUDR-Modul unserer Softwarelösung DataCross. Das Modul identifiziert automatisch, welche Produkte von der EUDR betroffen sind und welche nicht. Gleichzeitig können alle für die Sorgfaltserklärung erforderlichen Informationen standardisiert und automatisiert bei Lieferanten angefragt werden.

DataCross berücksichtigt dabei sämtliche relevanten Unternehmensrollen – vom Erst-Inverkehrbringer über den nachgelagerten Marktteilnehmer bis hin zu Kleinstunternehmen und kleinen Primärerzeugern – und weist automatisch die jeweils zutreffende Rolle aus. Darüber hinaus ermöglicht eine direkte Schnittstelle zum EU-Informationssystem die Übermittlung von Sorgfaltserklärungen.

Der gesamte Prozess wird dabei lückenlos dokumentiert – von der ersten Lieferantenanfrage bis zur erfolgreichen Einreichung der Sorgfaltserklärung.

So schaffen Unternehmen nicht nur Transparenz und Rechtssicherheit, sondern reduzieren gleichzeitig den administrativen Aufwand bei der Umsetzung der EUDR erheblich.

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