Bei den reglementierten Substanzen handelt es sich um die vier Schwermetalle: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom sowie um zwei Flammhemmstoffgruppen (Polybromierte Biphenyle und Polybromierte Diphenylether) mit den identischen Grenzwerten wie in der europäischen RoHS. Einen an die EU-RoHS angelehnten Ausnahmenkatalog wird es nicht geben.






