Zukünftig dürfen E/E-Produkte, die gegen die definierten Grenzwerte verstoßen und Bestandteil des noch zu erstellenden „Catalogue of electrical and electronic products subject to compliance management“ sind, nicht mehr in der Volksrepublik China verkauft werden. Sollte Ausnahmen gestatten werden, werden diese im Katalog erfasst und nicht wie in der EU-RoHS als Anhänge des Dokuments. Die Arbeitsgruppe hat für diesen Katalog die ersten, folgenden Vorschläge (u. a.) unterbreitet:

  • Kühlschränke
  • Waschmaschinen
  • Drucker
  • TV-Geräte
  • Smartphones