Die Frage, die sich in der betrieblichen Praxis hinsichtlich der Umsetzung von Regelwerken wie REACH, RoHS, TSCA etc. stellt, ist: wie kann im Produktionsentstehungsprozess (PEP) das Produktmerkmal Material Compliance (MC) berücksichtigt und wie die Konformität letztendlich nachgewiesen, also gemessen, werden? Bei der Kontrolle der Abmessungen eines Produktes beispielweise existieren viele Messverfahren und die Aufgabe der Qualitätssicherung besteht darin, dasjenige Messverfahren, das dem Stand der Technik entspricht, auszuwählen und anzuwenden. Analog hierzu gibt es auch für die Material Compliance einen Stand der Technik nach dem die MC zu kontrollieren ist: die DIN EN IEC 63000.

Auf der Hand liegt, dass nicht jedes Produkt chemisch analysiert werden kann, bevor es in Verkehr gebracht wird, da es bei dieser Analyse zerstört wird. Eine hundertprozentige Kontrolle kann es also nicht geben, weil sonst keine Produkte mehr zum Verkauf zur Verfügung stehen würden. Auch eine chemische Überprüfung eines Produktes aus jeder hergestellten Charge ist aus vielen Gründen, insbesondere auch wirtschaftliche, meistens nicht umsetzbar. Die DIN EN IEC 63000 kennt daher folgende vier Elemente zum Nachweis der Material Compliance:

  • Technische Beurteilung (Bauteilrisikobewertung: wie hoch ist das Risiko, dass ein reglementierter Stoff enthalten ist? Z. B. organische Verbindungen in Metallen sind nicht möglich) und/oder
  • Zuliefererklärung (Bestätigung, dass die Menge der verwendeten beschränkten Stoffe innerhalb der Grenzwerte liegt) und/oder
  • Materialdeklarationen (Informationen über die Menge an spezifischen Stoffen und angewendete Ausnahmen) und/oder
  • analytische Testergebnisse.

Alle angewandten Verfahren und Ergebnisse sind zu dokumentieren und aktuell zu halten. Zulieferererklärungen zur Material Compliance müssen sich immer auf ein spezifisches Bauteil beziehen. Zudem ist die Vertrauenswürdigkeit der Information nachzuweisen. Dies kann z. B. durch eine MC-Lieferantenbewertung und eine Bauteilrisikobewertung erfolgen. Sind keine vertrauenswürdigen Informationen vorhanden, dann ist ein analytisches Testergebnis erforderlich. Wobei dieses auch vom Lieferanten stammen kann. Damit ist die Umsetzung der Material Compliance technisch gesehen primär eine Kombination aus Datenmanagement und Risikobwertung, wobei die Beschaffung der MC-Informationen bei den Zulieferern in der Regel den größten Aufwand darstellt.

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