
Der Green Deal der Europäischen Kommission hat das Ziel, bis 2030 die CO2 -Emissionen um 55% (gegenüber 1990) zu senken. Um dies zu erreichen, wurde unter anderem der Geltungsbereich der bisherigen Ökodesign-Richtlinie durch die Ökodesign-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1781; kurz ESPR), welche am 18.Juli 2024 offiziell in Kraft getreten, erweitert. Wichtiger Bestandteil ist dabei die Transparenz zu Behörden und der Öffentlichkeit. Zukünftig sollen für spezifische Produktgruppen sogenannte digitale Produktpässe erstellt werden. Die konkreten Inhalte der Produktpässe sowie die Art der Datenübermittlung stehen noch nicht final fest.
Je nach Produktart soll dies sukzessive in den kommenden Jahren im Rahmen von delegierten Rechtsakten spezifisch geregelt werden.