Thema 3: Europäische Entwaldungsverordnung EUDR am 11. November 2026, 10-11 Uhr
Die Geschwindigkeit mit der sich Verlust an Wäldern weltweit entwickelt ist besorgniserregend. Alleine seit 1990 sind 10% der verbleibenden Waldflächen auf unserem grünen Planeten verloren gegangen. Aus diesem Grund hat die Europäische Union im Jahr 2023 die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten und Produkte, kurz EUDR, veröffentlicht, welche – nach zweimaliger Verschiebung – am 30.12.2026 in Kraft tritt.
Die EUDR ersetzt nicht nur die EU-Holzhandelsverordnung (EU) 995/2010, sondern verpflichtet Unternehmen zu neuen, sehr strengen Sorgfalts- und Meldepflichten entlang ihrer Lieferketten. Unternehmen müssen diese Pflichten erfüllen, wenn sie die Rohstoffe Holz, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Ölpalme, Soja oder Rind, sowie eine Vielzahl an daraus hergestellten Erzeugnissen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen möchten oder aus dem EU-Markt exportieren möchten. Die Erfüllung der EUDR kann aufgrund des Umfangs der Verordnung eine große Herausforderung darstellen.
In unserem kostenfreien Webinar erläutern wir Ihnen die zentralen Anforderungen der EUDR und stellen Ihnen ein performantes Tool zur Erstellung von Sorgfaltspflichtenerklärungen vor.
Anmeldungen sind bei unserer Kollegin, Heloise Paetzel: h.paetzel@tec4u-solutions.com






