Durch die Omnibus-Initiative der EU soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD in den kommenden Monaten überarbeitet werden, insbesondere vor dem Hintergrund des angestrebten Bürokratieabbaus sowie der Entlastung von KMU-Unternehmen. Wie diese Anpassungen konkret aussehen werden, steht noch nicht final fest. Die ersten offiziellen Gesetzesvorschläge wurden im Rahmen der Omnibus Pakete 1 & 2 am 26.02.2025 veröffentlicht. Ein zentraler Aspekt bezieht sich auf die Verschiebung der Erstanwendung der CSRD um zwei Jahre.
Der sog. „Stop-the-clock“-Vorschlag wurde am 16.April 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht: (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500794 )
Des Weiteren hat die Kommission in Ihren Dokumenten die Empfehlung ausgesprochen, sich während dieser unklaren „Übergangsphase“ bei den Vorbereitungen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den VSME-Standard zu konzentrieren, welcher bisher auch insbesondere für KMU-Unternehmen von Relevanz war.
Was bedeutet dies konkret?
- Die CSRD ist erstmals für das Geschäftsjahr 2027 anzuwenden.
- Die EU-Mitgliedsstaaten haben die EU-Richtlinie bis zum 31.Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen
Wie kann die zeitliche Verschiebung genutzt werden ?
Trotz der Verschiebung der Berichterstattungspflicht um zwei Jahre sollten Unternehmen das Thema CSRD sowie damit einhergehende Themen, wie z.B. die CO2-Bilanzierung, nicht komplett aussetzen. Vielmehr gilt es nun, die bestehenden Prozesse zu überdenken, ggfs. Prioritäten zu verlagern, oder neue Prozesse zu implementieren.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen, die…
- …bereits mit dem Thema CSRD begonnen haben:
- Überblick über eigene Betroffenheit im Kontext Omnibus
- Ermittlung eines Status Quo über das laufende CSRD-Projekt
- Setzen neuer Prioritäten im Rahmen des Projekts:
- GAP-Analyse: Überblick über die derzeitige Datenlage im Unternehmen (v.a. im Hinblick auf die derzeit geforderten quantitativen Daten für den Nachhaltigkeitsbericht)
- Ggfs. Einrichten notwendiger Prozesse, um zukünftig Daten zu erheben und/ oder zu beschaffen
- Auseinandersetzen mit dem VSME-Standard, welcher von der EU im Rahmen der ersten Omnibus-Pakete stark in den Fokus gerückt wurde.
- Festlegung von Zuständigkeiten (falls noch nicht vorhanden) sowie Einrichten von Informationskanälen im Hinblick auf zukünftige Anpassungen im Kontext CSRD/ ESRS
- …sich bis dato kaum/ gar nicht mit dem Thema CSRD befasst haben:
- Überblick über die eigene Betroffenheit von Omnibus
- Festlegung von internen Verantwortlichkeiten im Rahmen eines CSRD-Projektteams
- Auseinandersetzen mit dem VSME-Standard, welcher von der EU im Rahmen der ersten Omnibus-Pakete stark in den Fokus gerückt wurde
- Durchführung einer kompakten Wesentlichkeitsanalyse auf Themenebene & Ableitung zentraler Kennzahlen (auf Basis des VSME).
- GAP-Analyse: Überblick über die derzeitige Datenlage im Unternehmen & ggfs. Einrichten notwendiger Prozesse, um zukünftig Daten zu erheben
- Festlegung von Zuständigkeiten (falls noch nicht vorhanden) sowie Einrichten von Informationskanälen im Hinblick auf zukünftige Anpassungen im Kontext CSRD/ ESRS
Resultierend aus den aktuellen politischen Entwicklungen rund um die CSRD, haben wir eine halbtägige Online-Schulung zu den VSME-Berichtsstandards entwickelt, die diese aufgreift und Ihnen zeigt, wie Sie den Standard pragmatisch und rechtssicher umsetzen können.
Folgende Inhalte werden im Detail geschult:
- Hintergrund & Kontext: Mögliche Auswirkungen der Omnibus-Initiative auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Was versteht man unter VSME konkret?
- Basic Module
- Comprehensive Module
- Prinzipien/ Determinanten der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter VSME
- Nutzen einer Wesentlichkeitsanalyse
- „if-applicable“-Ansatz
- Unterschied VSME & ESRS Set 1
- Fazit: Handlungsempfehlungen für den Umgang in der Praxis
Dauer der Online-Schulung: ca. 3 Stunden
Bei Interesse an der Schulung sprechen Sie uns gerne an!