Durch die Omnibus-Initiative der EU soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD in den kommenden Monaten überarbeitet werden, insbesondere vor dem Hintergrund des angestrebten Bürokratieabbaus sowie der Entlastung von KMU-Unternehmen. Wie diese Anpassungen konkret aussehen werden, steht noch nicht final fest. Die ersten offiziellen Gesetzesvorschläge wurden im Rahmen der Omnibus Pakete 1 & 2 am 26.02.2025 veröffentlicht. Ein zentraler Aspekt bezieht sich auf die Verschiebung der Erstanwendung der CSRD um zwei Jahre.
Der sog. „Stop-the-clock“-Vorschlag wurde am 16.April 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht: (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500794 )
Was bedeutet dies konkret?
- Die CSRD ist erstmals für das Geschäftsjahr 2027 anzuwenden.
- Die EU-Mitgliedsstaaten haben die EU-Richtlinie bis zum 31.Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen
Wie kann die zeitliche Verschiebung genutzt werden ?
Trotz der Verschiebung der Berichterstattungspflicht um zwei Jahre sollten Unternehmen das Thema CSRD sowie damit einhergehende Themen, wie z.B. die CO2-Bilanzierung, nicht komplett aussetzen. Vielmehr gilt es nun, die bestehenden Prozesse zu überdenken, ggfs. Prioritäten zu verlagern, oder neue Prozesse zu implementieren.
Des Weiteren hat die Kommission in Ihren Dokumenten die Empfehlung ausgesprochen, sich während dieser unklaren „Übergangsphase“ bei den Vorbereitungen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den VSME-Standard zu konzentrieren, welcher bisher auch insbesondere für KMU-Unternehmen von Relevanz war.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen, die…
- …bereits mit dem Thema CSRD begonnen haben:
- Überblick über eigene Betroffenheit im Kontext Omnibus
- Ermittlung eines Status Quo über das laufende CSRD-Projekt
- Setzen neuer Prioritäten im Rahmen des Projekts:
- GAP-Analyse: Überblick über die derzeitige Datenlage im Unternehmen (v.a. im Hinblick auf die derzeit geforderten quantitativen Daten für den Nachhaltigkeitsbericht)
- Ggfs. Einrichten notwendiger Prozesse, um zukünftig Daten zu erheben und/ oder zu beschaffen
- Auseinandersetzen mit dem VSME-Standard, welcher von der EU im Rahmen der ersten Omnibus-Pakete stark in den Fokus gerückt wurde.
- Festlegung von Zuständigkeiten (falls noch nicht vorhanden) sowie Einrichten von Informationskanälen im Hinblick auf zukünftige Anpassungen im Kontext CSRD/ ESRS
- …sich bis dato kaum/ gar nicht mit dem Thema CSRD befasst haben:
- Überblick über die eigene Betroffenheit von Omnibus
- Festlegung von internen Verantwortlichkeiten im Rahmen eines CSRD-Projektteams
- Auseinandersetzen mit dem VSME-Standard, welcher von der EU im Rahmen der ersten Omnibus-Pakete stark in den Fokus gerückt wurde
- Durchführung einer kompakten Wesentlichkeitsanalyse auf Themenebene & Ableitung zentraler Kennzahlen (auf Basis des VSME).
- GAP-Analyse: Überblick über die derzeitige Datenlage im Unternehmen & ggfs. Einrichten notwendiger Prozesse, um zukünftig Daten zu erheben
- Festlegung von Zuständigkeiten (falls noch nicht vorhanden) sowie Einrichten von Informationskanälen im Hinblick auf zukünftige Anpassungen im Kontext CSRD/ ESRS
Resultierend aus den aktuellen politischen Entwicklungen rund um die CSRD, haben wir eine halbtägige Online-Schulung zu den VSME-Berichtsstandards entwickelt, die diese aufgreift und Ihnen zeigt, wie Sie den Standard pragmatisch und rechtssicher umsetzen können.
Folgende Inhalte werden im Detail geschult:
- Hintergrund & Kontext: Mögliche Auswirkungen der Omnibus-Initiative auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Was versteht man unter VSME konkret?
- Basic Module
- Comprehensive Module
- Prinzipien/ Determinanten der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter VSME
- Nutzen einer Wesentlichkeitsanalyse
- „if-applicable“-Ansatz
- Unterschied VSME & ESRS Set 1
- Fazit: Handlungsempfehlungen für den Umgang in der Praxis
Dauer der Online-Schulung: ca. 3 Stunden
Bei Interesse an der Schulung sprechen Sie uns gerne an!