Durch die Omnibus-Initiative der EU soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD in den kommenden Monaten überarbeitet werden, insbesondere vor dem Hintergrund des angestrebten Bürokratieabbaus sowie der Entlastung von KMU-Unternehmen. Wie diese Anpassungen konkret aussehen werden, steht noch nicht final fest. Die ersten offiziellen Gesetzesvorschläge wurden im Rahmen der Omnibus Pakete 1 & 2  am 26.02.2025 veröffentlicht. Ein zentraler Aspekt bezieht sich auf die Verschiebung der Erstanwendung der CSRD um zwei Jahre.

Der sog. „Stop-the-clock“-Vorschlag wurde am 16.April 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht: (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500794 )

Des Weiteren hat die Kommission in Ihren Dokumenten die Empfehlung ausgesprochen, sich während dieser unklaren „Übergangsphase“ bei den Vorbereitungen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den VSME-Standard zu konzentrieren, welcher bisher auch insbesondere für KMU-Unternehmen von Relevanz war.

Was bedeutet dies konkret?

  • Die CSRD ist erstmals für das Geschäftsjahr 2027 anzuwenden.
  • Die EU-Mitgliedsstaaten haben die EU-Richtlinie bis zum 31.Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen

Wie kann die zeitliche Verschiebung genutzt werden ?

Trotz der Verschiebung der Berichterstattungspflicht um zwei Jahre sollten Unternehmen das Thema CSRD sowie damit einhergehende Themen, wie z.B. die CO2-Bilanzierung, nicht komplett aussetzen. Vielmehr gilt es nun, die bestehenden Prozesse zu überdenken, ggfs. Prioritäten zu verlagern, oder neue Prozesse zu implementieren.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen, die…

  • …bereits mit dem Thema CSRD begonnen haben:
    1. Überblick über eigene Betroffenheit im Kontext Omnibus
    2. Ermittlung eines Status Quo über das laufende CSRD-Projekt
    3. Setzen neuer Prioritäten im Rahmen des Projekts:
      • GAP-Analyse: Überblick über die derzeitige Datenlage im Unternehmen (v.a. im Hinblick auf die derzeit geforderten quantitativen Daten für den Nachhaltigkeitsbericht)
      • Ggfs. Einrichten notwendiger Prozesse, um zukünftig Daten zu erheben und/ oder zu beschaffen
      • Auseinandersetzen mit dem VSME-Standard, welcher von der EU im Rahmen der ersten Omnibus-Pakete stark in den Fokus gerückt wurde.
    4. Festlegung von Zuständigkeiten (falls noch nicht vorhanden) sowie Einrichten von Informationskanälen im Hinblick auf zukünftige Anpassungen im Kontext CSRD/ ESRS
  • …sich bis dato kaum/ gar nicht mit dem Thema CSRD befasst haben:
    1. Überblick über die eigene Betroffenheit von Omnibus
    2. Festlegung von internen Verantwortlichkeiten im Rahmen eines CSRD-Projektteams
    3. Auseinandersetzen mit dem VSME-Standard, welcher von der EU im Rahmen der ersten Omnibus-Pakete stark in den Fokus gerückt wurde
    4. Durchführung einer kompakten Wesentlichkeitsanalyse auf Themenebene & Ableitung zentraler Kennzahlen (auf Basis des VSME).
    5. GAP-Analyse: Überblick über die derzeitige Datenlage im Unternehmen & ggfs. Einrichten notwendiger Prozesse, um zukünftig Daten zu erheben
    6. Festlegung von Zuständigkeiten (falls noch nicht vorhanden) sowie Einrichten von Informationskanälen im Hinblick auf zukünftige Anpassungen im Kontext CSRD/ ESRS

Resultierend aus den aktuellen politischen Entwicklungen rund um die CSRD, haben wir eine halbtägige Online-Schulung zu den VSME-Berichtsstandards entwickelt, die diese aufgreift und Ihnen zeigt, wie Sie den Standard pragmatisch und rechtssicher umsetzen können.

Folgende Inhalte werden im Detail geschult: 

  • Hintergrund & Kontext: Mögliche Auswirkungen der Omnibus-Initiative auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Was versteht man unter VSME konkret?
    • Basic Module
    • Comprehensive Module
  • Prinzipien/ Determinanten der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter VSME
    • Nutzen einer Wesentlichkeitsanalyse
    • „if-applicable“-Ansatz
  • Unterschied VSME & ESRS Set 1
  • Fazit: Handlungsempfehlungen für den Umgang in der Praxis

Dauer der Online-Schulung: ca. 3 Stunden

Bei Interesse an der Schulung sprechen Sie uns gerne an!

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