Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Material Compliance Vorgaben
Bei Nichtbeachtung von materialrelevanten Vorgaben und Stoffreglementierungen drohen Unternehmen potenziell Vollzugsanordnungen wie Produktrückruf, Produktionsstopp, Vermarktungsverbote sowie Schadensersatzklagen. Materialspezifische Vorgaben (Material Compliance) sind schon seit Jahrzehnten über einzelne gesetzliche Vorgaben geregelt. Doch erst mit der Inkraftsetzung der europäischen Chemikalienverordnung REACH im Jahr 2007 haben diese einen allgemeingültigen Rahmen bekommen. 13 Jahre später haben sich weitere Gesetze in die Liste der Vorgaben eingereiht, unter anderem die RoHS-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten oder die California Proposition 65, welche im Geltungsbereich lediglich Produkte, die in Kalifornien in Verkehr gebracht werden, beinhaltet und die mit Trinkwasser (Nahrungsmittel) [...]