Der IMDS-Lenkungsausschuss (SC–Steering Committee) und die involvierten Institutionen (ZVEI, CLEPA, AIAG und JAPIA) haben sich aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation dazu entschlossen, die Deaktivierung der in Recommendation 019 veröffentlichten REC019-Datenblätter auf das erste Quartal 2021 zu verschieben. Das SC weist aber explizit darauf hin, dass die Verantwortlichkeiten in der Lieferkette nicht aufgehoben sind und dass sichergestellt werden muss, dass die IMDS-Daten konform erstellt werden und vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen genügen müssen:

  • Anforderung GADSL – alle deklarationspflichtigen Substanzen müssen gemeldet werden.
  • Alle Anwendungscodes, die zur Feststellung der Einhaltung der Richtlinie über Altfahrzeuge (2000/53/EG) erforderlich sind, müssen deklariert werden.
  • Alle Komponenten mit einem SVHC > 0,1% w/w müssen separat gemeldet werden. Hier ist die Regel anzuwenden „O5A (Once an article always an article).“

Die Verschiebung der Deaktivierung der REC019 bedeutet nicht, dass Ihre Kunden nicht bereits heute eine Deklaration ohne die Verwendung der REC019 fordern können. Diese Entscheidung obliegt jedem Unternehmen selbst. Für alle Unternehmen im Bereich E/E-Bauteile sei anzuraten, schon jetzt alles daran zu setzen, die Deklarationen im IMDS auf Basis der realen Bauteilinformationen zu erstellen oder zumindest diese Daten bei den Lieferanten zu recherchieren.

Wenn Sie Unterstützung bei der IMDS-Datenbearbeitung benötigen, wir helfen Ihnen gerne mit folgenden Angeboten weiter:

  • Datenrecherche
  • Datenvalidierung
  • Dateneingabe
  • IMDS-Schulungen
  • IMDS-Outsourcing

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Christoph Mönch
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