1. PFAS: EU-weite Beschränkung nimmt weiter Form an

Die geplante universelle PFAS-Beschränkung unter REACH hat 2026 wichtige Verfahrensschritte durchlaufen. Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) hat seine Stellungnahme im März verabschiedet; auch der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) hat seinen Entwurf vorgelegt. Die ECHA unterstützt grundsätzlich eine umfassende PFAS-Beschränkung, sieht jedoch gezielte Ausnahmen für bestimmte Anwendungen vor.

2. PPWR: PFAS-Grenzwerte seit 12. August 2026 anwendbar

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR – Regulation (EU) 2025/40 ist seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anwendbar. Besonders relevant für die Material Compliance: Lebensmittelkontaktverpackungen dürfen seit diesem Datum bestimmte PFAS-Grenzwerte nicht mehr überschreiten. Unter anderem gelten 25 ppb für einzelne gezielt analysierte PFAS sowie 250 ppb für die Summe bestimmter PFAS. Die EU-Kommission hat zudem Hinweise zur praktischen Prüfung veröffentlicht. Wichtig: Für Verpackungen, die erst nach dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht werden, ist grundsätzlich keine Abverkaufsfrist für zuvor produzierte, nicht konforme Verpackungen vorgesehen. Die EU-Kommission konkretisierte die Auslegung der PPWR durch Veröffentlichung einer neuen FAQ im August 2026.

Übergangsphase bei nationalen Sanktionsregelungen
Die Mitgliedstaaten haben jedoch gemäß Art. 68 PPWR bis zum 12. Februar 2027 Zeit, nationale Sanktionsvorschriften für Verstöße gegen die Verordnung festzulegen und der Europäischen Kommission mitzuteilen. Eine generelle Aussetzung der PPWR-Anforderungen oder der behördlichen Durchsetzung bis zu diesem Zeitpunkt ist damit jedoch nicht verbunden.

3. RoHS: Neue Regeln für Bleiausnahmen

Auch bei den RoHS-Ausnahmen gibt es konkrete Änderungen. Die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2364 hat unter anderem die Ausnahmen für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer neu geregelt. Beispielsweise läuft die bisherige Ausnahme 6a für Blei in Stahl am 11. Dezember 2026 aus, während neu gefasste Unterausnahmen teilweise bis zum 30. Juni 2027 gelten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32025L2364&qid=1787228391838

4. REACH: Marktüberwachung rückt Produkte stärker in den Fokus

Auch beim Enforcement steigt der Druck. Das ECHA Enforcement Forum hat im Juni 2026 beschlossen, dass sich das nächste EU-weite Kontrollprojekt auf REACH-Beschränkungen gefährlicher Stoffe in Produkten konzentrieren wird. Auch Online-Verkäufe sollen Bestandteil der Kontrollen sein. Dass diese Kontrollen relevant sind, zeigen bereits frühere Ergebnisse: Bei einer EU-weiten Kontrolle von Importen wurden unter anderem fehlende REACH-Registrierungen sowie verbotene beziehungsweise zu hoch konzentrierte Stoffe in Verbraucherprodukten festgestellt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
https://echa.europa.eu/es/-/inspectors-to-check-compliance-with-restrictions-on-hazardous-substances-in-products

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