Aktueller Stand zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) befinden sich im Wandel. Politische Entscheidungen und Gesetzesentwürfe der letzten Monate zeigen, dass sich vor allem die Berichtspflicht verändern könnte, die unternehmerische Verantwortung jedoch bestehen bleibt. Verschiebung der BAFA-Prüfungen Im Oktober 2024 kündigte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an, LkSG-Berichte erstmals ab dem 1. Januar 2026 zu prüfen. Unternehmen, die ihre Berichte bis zum 31. Dezember 2025 einreichen, müssen keine Sanktionen befürchten. Diese Verschiebung verschafft Unternehmen mehr Zeit, ihre Berichtsprozesse zu überprüfen und anzupassen. Koalitionsvertrag mit widersprüchlichen Aussagen Am 9. April 2025 wurde der neue Koalitionsvertrag vorgestellt, am 5. Mai 2025 [...]






