E/E-Produkte, die sich nicht in diesem Katalog befinden, dürfen weiterhin in der Volksrepublik China verkauft, müssen aber entsprechend gekennzeichnet, werden. Die Kennzeichnung der Produkte muss vor dem Import erfolgen. Zusätzlich muss ein sogenanntes DoC (Declaration of Conformity) beigelegt werden, in dem in tabellarischer Form die Bauteile genannt werden, welche die Grenzwerte des Gesetzes überschreiten. Wurde kein Grenzwert überschritten, darf auf die DoC verzichtet und das grüne Label verwendet werden. Produkte, die einen Grenzwert überschreiten, müssen die orangenen Kennzeichnungslabel verwenden. Die DoC-Angabe und die Kennzeichnungen sind nur für das fertige E/E-Produkt anzuwenden, nicht jedoch für die einzelnen Materialien, Artikel etc., aus denen dieses Produkt besteht.