Neue SVHC auf der REACH-Kandidatenliste

Am 16. Juli 2019 hat die ECHA die SVHC-Kandidatenliste um vier weitere besorgniserregende Substanzen erweitert. Die Liste enthält nun insgesamt 201 Stoffe. Neben zwei Stoffgruppen kamen auch zwei Einzelstoffe auf die Liste, unter anderem der Stoff 4-tert-Butylphenol. Dieser Stoff wird zur Herstellung von Kunstharzen wie Polycarbonaten, Phenolharzen und Epoxidharzen verwendet.

Unmittelbar nach Aufnahme eines Stoffes in die offizielle SVHC-Kandidatenliste beginnt die Kommunikationsverpflichtung nach Artikel 33 der REACH-Verordnung.

“RoHS 3” – Stichtag zur Erweiterung der RoHS2-Richtlinie

Am 22.07. war der Stichtag ab dem für die Produktkategorien 1 bis 7, 10 und 11 innerhalb der RoHS-Richtlinie die vier Weichmacher (DEHP, BBP, DBP, DIBP) Bestandteil der verbotenen Stoffe wurden. Ab diesem Stichtag dürfen endgefertigte Geräte diese vier Weichmacher nicht mehr oberhalb von 0,1 % im homogenen Werkstoff enthalten. Den Produktkategorien 8 und 9 wurde noch eine 2-jährige Übergangsphase zugebilligt. Für diese Kategorien greifen die Verbote erst ab dem 22.07.2021.

Neufassung der POP-Verordnung

Am 20.06.2019 wurde die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 (POP-Verordnung) durch ein Nachfolgegesetz, die (EG) Nr. 2019/1021 ersetzt. Bei dieser Neufassung gab es unter anderem einen Angleich mit Begriffen, welche bereits durch die REACH-Verordnung definiert wurden.

Stoffe deren Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung (inklusive Gemische und Erzeugnisse) verboten sind, sind im Anhang I der Verordnung aufgeführt. Stoffe, deren Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung (inklusive Gemische und Erzeugnissen) Beschränkungen unterliegen, sind im Anhang II der Verordnung aufgeführt.

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