Produkte mit längerem Haut­kontakt stehen bei Stiftung Warentest im besonderen Fokus. Innerhalb der Beschreibung der Testergebnisse wird ein direkter Bezug gegenüber den fest­gelegten Grenz­werten für Produkte mit GS-Zeichen hergestellt. Insbesondere werden getestet:

  • Kurz­kettige Chlorparaf­fine
  • PAK (Poly­zyklische Aromatische Kohlen­wasser­stoffe)
  • Kritische Phthalat-Weichmacher

Im eigentlichen Test sorgen Abwertungen dafür, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Qualitätsurteil auswirken. Ab Abwertungen mangelhaft (4,6) im Urteil ‘Schadstoffe’ kann das Test-Qualitätsurteil nicht besser sein, als dieser Wert. Das Urteil für Schadstoffe kann also nicht besser sein, als ihr schlechtestes Einzelurteil. Zusammenfassend bedeutet dies, dass Stiftung Warentest bei einem “mangelhaft” in der Kategorie Schadstoffe, das gesamte Produkt als mangelhaft einstuft und über den Vermerk hinsichtlich des CE-Kennzeichens, die Vermarktungsfähigkeit des Produktes in Frage stellt.

Unsere Empfehlung hierzu ist, eine weitreichende Absicherung der Produkte hinsichtlich der Einhaltung der relevanten Material Compliance Vorgaben zu unterhalten und zusätzlich noch für risikobehaftete Teile eine chemische Analyse zur Absicherung durchzuführen.

Wurden auch Ihre Produkte von der Stiftung Warentest geprüft und benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung der Schadstoffvorgaben?

Rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter: +49 681/92747-150