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CSRD-Reporting: Neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 5. Januar 2023 ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sog. „Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464“ (CSRD), offiziell in Kraft getreten. Diese soll von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 6.Juli 2024 spätestens in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ersetzt die bisherige NFRD („Non-Financial-Reporting Directive“), von der deutschlandweit etwa 500 Unternehmen und europaweit etwa 11.000 Unternehmen direkt betroffen gewesen sind. Nun wird der Anwenderkreis deutlich ausgeweitet, sodass allein in Deutschland etwa 15.000 Unternehmen zukünftig unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie erfolgt zeitlich gestaffelt. Die gesetzlich betroffenen Unternehmen können in vier Gruppen untergliedert werden: Bereits heute befassen sich [...]

CSRD-Reporting: Neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung2024-04-09T13:05:16+02:00

Ausweitung des Geltungsbereichs des Lieferkettengesetzes

Zum Stichtag 01. Januar 2024 wurde der Geltungsbereich des LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern erweitert. Die in den Geltungsbereich des LkSG fallenden Unternehmen müssen die Erfüllung der Sorgfaltspflichten aus dem Gesetz sicherstellen. So muss zum Beispiel ein Risikomanagement (nach LkSG Abs. 2 §3) vorgehalten werden, das geeignet ist, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu erkennen und gegebenenfalls abzustellen. Außerdem muss der eigene Geschäftsbereich sowie die unmittelbaren Zulieferer einer regelmäßigen Risikoanalyse unterzogen werden. Neben den vorgenannten Sorgfaltspflichten ist außerdem eine Grundsatzerklärung abzugeben sowie ein Beschwerdeverfahren einzurichten (ein Beschwerdeverfahren gemäß [...]

Ausweitung des Geltungsbereichs des Lieferkettengesetzes2024-03-15T12:38:51+01:00

Material Compliance: Was gibt es Neues? März 2024

RoHS: Überprüfung der Richtlinie Zum Ende des letzten Jahres hat die EU-Kommission ihre Überprüfung der Richtlinie 2011/65/EU abgeschlossen. Bei den als negativ erkannten Resultaten wird mehrmals auf den Ablauf der Ausnahmenbeantragung und Verlängerung Bezug genommen. Die Kosten des Ausnahmeverfahrens gehen zu Lasten der antragstellenden Unternehmen, obwohl nachher alle Wirtschaftsbeteiligten davon profitieren. Die ursprüngliche Idee, aus der Richtlinie in Zukunft eine Verordnung zu machen, wurde nicht weiterverfolgt. Ebenso wird eine vollständige Überarbeitung als nicht notwendig erachtet und es werden nur punktuell notwendige Änderungen priorisiert. REACH: Erweiterung der SVHC-Kandidatenliste Am 23.01.2024 wurden auf der Seite der ECHA die neuen Kandidatenstoffe veröffentlicht. [...]

Material Compliance: Was gibt es Neues? März 20242024-04-09T13:07:03+02:00
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