Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD
Durch die Omnibus-Initiative der EU soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD in den kommenden Monaten überarbeitet werden, insbesondere vor dem Hintergrund des angestrebten Bürokratieabbaus sowie der Entlastung von KMU-Unternehmen. Wie diese Anpassungen konkret aussehen werden, steht noch nicht final fest. Die ersten offiziellen Gesetzesvorschläge wurden im Rahmen der Omnibus Pakete 1 & 2 am 26.02.2025 veröffentlicht. Ein zentraler Aspekt bezieht sich auf die Verschiebung der Erstanwendung der CSRD um zwei Jahre. Der sog. „Stop-the-clock“-Vorschlag wurde am 16.April 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht: (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500794 ) Was bedeutet dies konkret? Die CSRD ist erstmals für das Geschäftsjahr 2027 anzuwenden. Die EU-Mitgliedsstaaten [...]