Neue Formaldehyd-Beschränkungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung
Die Europäische Union hat den Anhang XVII der REACH-Verordnung um neue Beschränkungen für Formaldehyd und formaldehydabspaltende Stoffe erweitert. Die Regelung tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft Erzeugnisse, aus denen Formaldehyd freigesetzt werden kann. Im Fokus steht eine weitere Reduzierung von Emissionen sowie ein erhöhter Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Beschäftigten. Künftig gelten verbindliche Grenzwerte für die Freisetzung von Formaldehyd, insbesondere bei Produkten für den Innenraum. Die Grenzwerte sind wie folgt festgelegt: • 0,062 mg/m³ für Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis • 0,080 mg/m³ für sonstige Erzeugnisse Ergänzend wurde eine spezifische Anforderung für Straßenfahrzeuge eingeführt: Ab [...]






