Holzverordnung

Sie wollen die Anforderungen der Holzverordnung rechtssicher umsetzen?

tec4U-Solutions bietet Ihnen Services und Software zur Sicherstellung der rechtskonformen Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung Nr. 995/2010

Der Erstplatzierer, das heißt derjenige, der erstmals Holz oder Holzerzeugnisse auf dem EU-Binnenmarkt im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit abgibt oder in die EU zum Vertrieb oder zur Verwendung importiert, unterliegt einer Sorgfaltspflichtregelung, die die Schritte Informationszugang, Risikobewertung und Risikominderung umfasst:

Überwachung der Lieferantenkette und Datenmanagement

Die Summe der Anforderungen verlangt eine Lösung, die es ermöglicht, die geforderten Informationen unkompliziert zu beschaffen und zu dokumentieren. Eine solche Lösung bietet tec4U-Solutions mit der Materialdatenkommunikationssoftware DataCross. DataCross ist eine cloudbasierte Anwendung mit der Materialdaten, Informationen zu reglementierten Stoffen (REACH, RoHS etc.) und Sicherheitsdatenblätter kommuniziert und dokumentiert werden. Im Modul „Holzverordnung“ können die Anwender Informationen wie verwendete Spezies, Holzart, Anzahl der beteiligten Firmen in Lieferkette, Ursprungsland der Abholzung, FSC-Code u. a. Angaben bei ihren Lieferanten abfragen und entsprechende Zertifikate hinterlegen.

Bei Fragen zum Thema HolzVo wenden Sie sich bitte an:

Stefan Nieser

Telefon +49 681 92564-120
s.nieser@tec4U-solutions.com