REACH: Neuer Stoff in der SVHC-Kandidatenliste 

Am 07.11.2024 wurde überraschend auf der Seite der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die neue SVHC-Kandidatenliste veröffentlicht. Hier ist man nach 16 Jahren vom bisherigen Rhythmus Juni/Juli und Dezember/Januar abgewichen und hat erstmals im Monat November die Liste aktualisiert. Es wurde der Stoff Triphenylphosphat (TTP) aufgenommen, dieser kann unter anderem als Flammschutzmittel in elektrischen und Automobil-Bauteilen oder als Weichmachern in Zelluloid dienen.

Die ECHA hat zusätzlich im regulären Turnus am 21. Januar 2025 die SVHC-Kandidatenliste um fünf Stoffe erweitert. Dadurch erhöht sich die Gesamtzahl auf 247. Bei den fünf neuen Kandidatenstoffen handelt es sich um:

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ECHA:
https://echa.europa.eu/de/-/echa-adds-five-hazardous-chemicals-to-the-candidate-list-and-updates-one-entry

REACH: Neue PFAS-Untergruppe beschränkt

Am 19.09.2024 wurde die PFAS-Untergruppe Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe über den Anhang XVII der REACH Verordnung in unterschiedlichen Anwendungsbereichen beschränkt. Die betroffenen Produktarten sind unter anderem Textilien für Verbraucher, Lebensmittelverpackungen und Kosmetika. Die Übergangsfristen können in den einzelnen Produktarten zwischen 18 Monaten und 5 Jahren liegen. Somit unterliegt eine weitere PFAS-Untergruppe bereits einer Beschränkung, während weiterhin der großflächige Ansatz der Reglementierung aller PFAS verfolgt wird.

US Umweltschutzbehörde EPA verlängert Fristen für die PFAS-Meldepflicht unter TSCA Section 8(a)(7)

Am 30. Oktober 2024 hat die EPA eine Mitteilung veröffentlicht, gemäß derer der Beginn des Berichtszeitraums, der ursprünglich am 12. November 2024 sein sollte, aufgrund von Ressourcenbeschränkungen auf 11. Juli 2025 verschoben wurde. Die meisten betroffenen Unternehmen müssen dann bis spätestens 11. Januar 2026 die entsprechenden Berichte einreichen. Kleine Unternehmen, die ausschließlich Daten über den Import von PFAS melden, die in Erzeugnissen enthalten sind, haben bis zum 11. Juli 2026 Zeit, Berichte einzureichen.

Die Meldepflicht betrifft alle Unternehmen, die im Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2022 PFAS oder PFAS-haltige Produkte in den USA hergestellt oder in die USA importiert haben. Die EPA begründet die Verschiebung mit Budgetkürzungen, die dafür gesorgt haben, dass die entsprechende Software zur Erfassung der PFAS-Daten nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte.

Weitere Informationen zur Verlängerung der Fristen finden Sie unter:
EPA Delays Start of Data Reporting Period for Rule Requiring Submission of PFAS Data | US EPA

Lernen Sie mehr zum Thema PFAS in unserem kostenfreien Webinar „Beschränkung von PFAS: Was ist zu tun?“. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.tec4u-solutions.com/termin/free-webinar-pfas/

IMDS Release 14.5

Seit 12. Dezember 2024 ist das neue IMDS Release 14.5 verfügbar. Neben der Einführung der Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) wird es auch einen neuen Prozess für das Anfordern eines neuen Passworts geben. Detaillierte Informationen zum Release finden Sie unter https://public.mdsystem.com/documents/d/imds-public-pages/prel_release-information_14-5_en-pdf in englischer Sprache.

Die Anleitung für die Multi-Faktor-Authentifizierung finden Sie, ebenfalls in englischer Sprache, hier: https://public.mdsystem.com/documents/d/imds-public-pages/mfa-setup-guide?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=Webinare+KW+49-51+D-A-CH&utm_content=Mailing_15713409 .

Umsetzung der CSRD in Deutschland: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sollte von allen Mitgliedsstaaten bereits Anfang Juli 2024 abgeschlossen sein. Dennoch wurde die Umsetzungsfrist von einigen Ländern, unter anderem auch Deutschland, weit überzogen. Unter folgendem Link finden Sie eine Auflistung über den derzeitigen Stand in allen EU-Ländern: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/NIM/?uri=CELEX:32022L2464

Was bedeutet dies nun für deutsche Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind?

Diese sollten sich als berichtspflichtiges Unternehmen nicht ausbremsen lassen und die Vorbereitungen für ihren Nachhaltigkeitsbericht fortführen. Mit einem besonderen Augenmerk sollte hierbei die Wesentlichkeitsbewertung betrachtet werden, aber auch die Zuordnung der zu berichtenden Datenpunkte & Informationen. Denn insbesondere die Prüfung der wesentlichen und somit zu berichtenden Themen ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden.

Wie wir Sie dabei unterstützen können, erfahren Sie hier: https://www.tec4u-solutions.com/csrd-nachhaltigkeitsberichterstattung/

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